Die Berufsfreiheit der Ärzte und die Informationsfreiheit der Frauen werden unverhältnismäßig eingeschränkt, wenn über eine erlaubte Tätigkeit nicht hinreichend informiert werden darf.
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(...) Im Ausweis selbst werden Geburts- und Familienname im Feld „Name“ zusammengefasst. Warum Geburts- und Familienname zusammengefasst worden sind, kann ich nur vermuten. Zum einen sind bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Geburts- und Familienname identisch; zum anderen lässt sich so der enge Raum auf dem Personalausweis vermutlich flexibler nutzen. (...)
(...) Daher gilt für mich auch noch heute, dass die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung verboten und unter Strafe gestellt gehört. Dennoch soll es Ärzten, nahen Angehörigen oder besonders nahestehenden Freunden weiterhin möglich sein, im Einzelfall aus altruistischen Gründen straffrei Beihilfe zum Suizid zu leisten. (...)
(...) Ja, selbstverständlich hat der Staat die Aufgabe - und wie Sie es formulieren - die Schutzpflicht, Menschen vor einem qualvollen Tod zu bewahren. Die Frage ist, wie weit diese staatliche Schutzpflicht in die individuelle Sphäre eingreifen darf. (...)
(...) Ich persönlich bin kein Befürworter von dem Vorschlag von Gesundheitsminister Spahn, die Zustimmung eines Menschen zur Organentnahme pauschal vorauszusetzen, wenn kein expliziter Widerspruch vorliegt. Ich halte Aufklärung und Selbstbestimmung in solch persönlichen und ethisch sensiblen Fragen für zentral; zudem merkt man gerade auch an der von Ihnen zitierten Debatte auf SPON, wie viel Misstrauen in der Bevölkerung durch so einen Vorschlag entsteht. Die Kollegen Spahn und Lauterbach wecken leider damit eher Ressentiments gegenüber der Organspende, die in den meisten Fällen völlig unbegründet sind. (...)