(...) Die Große Koalition hat diese Gesetzesänderung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion kurz vor Weihnachten durchgesetzt. Diese Änderung führt zu einem deutlichen Nachteil für zahlreiche Anleger - während die Akteure, die tatsächlich in großem Stil spekulativ anlegen können (Banken, Hedgefonds etc.), gerade ausgenommen sind. Für uns als Freie Demokraten ist das nicht hinnehmbar. (...)
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Finanzprodukte werden heute weltweit gehandelt und die verschiedenen regionalen Finanzmärkte sind eng miteinander verflochten. Ein Nebeneinander verschiedener nationaler Regelungen begünstigt jedoch die Entstehung von Steuerschlupflöchern sowie ungewollte Ausweichreaktionen und behindert die grenzüberschreitende Integration der Kapitalmärkte („Kapitalmarktunion“).
(...) Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss mit unserem Koalitionspartner SPD, der in den Verhandlungen gefunden werden konnte: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können. Denn wir als Union sprechen uns nach wie vor gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten im Rahmen des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG aus. (...)
(...) Es ist gemeinsames Ziel der Koalitionsfraktionen, dass durch die Berücksichtigung zusätzlicher Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen keine neuen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden. Daher werden die Regelungen nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Inkrafttreten evaluiert.“ (...)
(...) Für die eigene Informationsgewinnung würde ich zu seriöseren Quellen raten. Die in dem Beitrag aufgestellten Behauptungen halten meines Erachtens einer inhaltlichen Überprüfung nicht stand, die skizzierten Folgen der Gesetzesänderungen drohen meines Erachtens explizit nicht. Hierzu finden Sie schon in den Kommentaren unter dem Artikel einige Anmerkungen und Links zu weiterführenden, fachlich sehr viel fundierteren Informationen, auf die ich Sie an dieser Stelle verweisen möchte. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Verlustverrechnung bei Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 EstG)“ über Abgeordnetenwatch. (...)