(...) Ich empfehle Ihnen, Ihr Anliegen im Sinne der Zuständigkeit mit Nachdruck gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen zu artikulieren. (...)
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(...) Ich bin auch der Ansicht, dass Unternehmen wie Apple und Amazon endlich angemessene Steuern zahlen und sich nicht auf Kosten von Handwerk, Mittelstand und Arbeitnehmern bereichern. (...)
(...) Diese Solidarität ist in einer Gesellschaft absolut notwendig, wie wir momentan eindrucksvoll an der Corona-Pandemie sehen können. Wer dieser Solidarität nicht folgen will, kann dies wohl machen. Aber wir werden ihm dabei sicherlich nicht auch noch behilflich sein. (...)
(...) Es geht bei der Besteuerung von Kapitalanlagen in allererster Linie darum, dass Güter und Dienstleistungen, im Gegensatz zu Finanzdienstleistungen, nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Das bedeutet, dass wir uns mit unserem täglichen Konsum, aber auch mit unserem Gehalt an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen, nicht jedoch mit Kapitalanlagen. (...)
Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) neu geregelt. Diese neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können.