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Es gibt keinen Automatismus für die Entscheidung von Asylverfahren von queeren russischen Staatsangehörigen, gleichwohl können vorgebrachte „queerfeindliche Repressionen" im Einzelfall zu einer Schutzzuerkennung führen
Vor diesem Hintergrund halte ich eine Diskussion über Sanktionen gegen Israel nicht für angemessen.
Deutschland ist ein Rechtsstaat und deshalb müssen sich womöglich Spione oder Saboteure einem regelmäßig vom Generalbundesanwalt angestrengten Strafverfahren stellen.
Die Frage, ob vor dem Jahr 2022 die berechtigten Sicherheitsinteressen Russlands berücksichtigt wurden, beantworte ich mit Ja.