Antwort 15.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Ihr Anliegen einer Fristverlängerung für die Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen ist ebenso nachvollziehbar wie die Enttäuschung über offenkundig mangelhaften Pragmatismus der Stellen.
Ihr Anliegen einer Fristverlängerung für die Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen ist ebenso nachvollziehbar wie die Enttäuschung über offenkundig mangelhaften Pragmatismus der Stellen.
Während der Corona-Krise hatten viele Unternehmen und Selbstständige mit Umsatzrückgängen zu kämpfen. Um diesen wirtschaftlichen Schock abzufedern, wurden mit den Corona-Wirtschaftshilfen, insb. November- und Dezemberhilfen und Überbrückungshilfen, insgesamt ca. 63 Milliarden Euro vom Staat an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt.
Während der Corona-Krise hatten viele Unternehmen und Selbstständige mit Umsatzrückgängen zu kämpfen.
Die Fristverlängerung mit vereinfachten Prozessen kommt!