(...) Wir fordern deshalb, § 94 SGB XII um eine Regelung zu ergänzen, nach der bei der stationären Hilfe zur Pflege Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern unberücksichtigt bleiben, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne von § 16 SGB IV beträgt jeweils mehr als 100.000 EUR (Jahreseinkommensgrenze). Zudem soll auch das Vermögen der Unterhaltspflichtigen bei stationären Pflegeleistungen gänzlich unberücksichtigt bleiben. (...)
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(...) In der Regel werden die Berufsabschlüsse, die man bei der Bundeswehr erwerben kann, staatlich anerkannt. Die Ausbildungen müssen die Anforderungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), den Handwerksordnungen (HWO) oder den jeweils gültigen Berufsausbildungsverordnungen erfüllen. (...)
(...) Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. (...)
(...) Angesichts des wachsenden Widerstands gegen die Pflegekammer in Niedersachsen ist es wichtig, dass die im Koalitionsvertrag zur Hälfte der Legislaturperiode vorgesehene Evaluation von Wirkung und Organisation der Kammer fristgerecht vorgelegt wird. Es ist offensichtlich, dass es der Kammer an Rückendeckung der eigenen Pflegekräfte fehlt, da es im Vorfeld den Befürwortern nicht gelungen ist, den Nutzen der Kammer hinreichend deutlich zu machen. (...)
(...) wieso sollte man keine Flüchtlinge als Pflegekräfte einstellen? Nicht die Herkunft sollte entscheiden, sondern die Eignung und Motivation. Wir haben einen großen Fachkräftemangel in Deutschland - auch in der Pflege. (...)