Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
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Ich teile Ihr Unverständnis und habe Rücksprache mit der zuständigen Person meiner Fraktion gehalten. Dementsprechend kann ich mitteilen, dass die Absenkung der psychotherapeutischen Leistungen höchstproblematisch ist.
Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Das ist und bleibt auch weiterhin unser Ziel.
Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern.
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert. Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ab April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken, ist gerade in einer Zeit, in der psychische Erkrankungen zunehmen und der Bedarf an Behandlungsplätzen wächst, bedenklich