Warum wird Psychotherapie auf Facharztniveau schlechter bezahlt, obwohl der Bedarf stetig steigt?
Psychotherapeutinnen absolvieren ein Bachelor- und Masterstudium & eine mehrjährige Weiterbildung. Ausbildung, Verantwortung & wissenschaftlicher Anspruch entsprechen in Umfang und Niveau der fachärztlichen Ausbildung. Dennoch wurde beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 % zu senken.
Der Weg in diesen Beruf ist bereits heute extrem anspruchsvoll & mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden. Studium, Weiterbildung und strukturelle Rahmenbedingungen führen dazu, dass sich viele angehende Psychotherapeutinnen verschulden müssen, bevor sie in ihren Beruf starten. Eine Honorarkürzung ist das falsche Signal.
Gleichzeitig warten Patientinnen bereits heute oft viele Monate auf einen Therapieplatz. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit & Frühverrentung-der Bedarf an Behandlung steigt.
Wer eine Versorgung auf Facharztniveau erwartet, muss auch strukturelle Voraussetzungen dafür schaffen.Psychotherapie ist kein Luxus.
Sehr geehrte Frau K.
Zu Ihrer Eingabe und der Titel-Fragestellung übersende ich Ihnen folgende Hintergründe, wobei gleich zu Beginn der Hinweis steht, dass hier die Entscheidung eines Bewerterausschusses maßgeblich ist und sich überdies eine Gesamtschau angesichts gestiegener Strukturzuschläge empfiehlt.
Ungeachtet von Selbstverwaltungsprinzipien im Gesundheitswesen gilt auch mein persönlicher Blick und Engagement einer hochwertigen Gesundheitsversorgung, auch im gerade heute so wichtigen Bereich der psychotherapeutischen Versorgung.
Grundsätzlich werden in Deutschland Entscheidungen über die Vergütung von Leistungen im ambulanten und stationären Bereich in der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens getroffen. Im Bewertungsausschuss sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband gleichberechtigt vertreten. Das Gremium hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass sowohl die fachliche Expertise der Leistungserbringer als auch die wirtschaftlichen Interessen der Krankenkassen in die Vergütungsentscheidungen einfließen.
Um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu gewährleisten und die Gesundheit aller sicherzustellen, wird das GKV-System langfristig Reformen und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung benötigen. In diesem Zusammenhang können auch Vorschläge zur Überprüfung und möglichen Anpassung der Vergütung ambulanter und stationärer Leistungen diskutiert werden. Entscheidend ist jedoch, dass mögliche Anpassungen nicht zu Lasten der Versorgungssicherheit und der Qualität der Leistungen gehen.
Die Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung wird jährlich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts überprüft und bei Bedarf angepasst. Dazu dienen verlässliche empirische Daten des Statistischen Bundesamtes als Grundlage. Auf dieser Basis wurden die Vergütungen in den vergangenen Jahren wiederholt wegen gestiegener Kosten erhöht. Für die aktuelle Überprüfung wird die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes herangezogen, die sich auf den medizinischen Bereich im Jahr 2023 bezieht und am 24. Juli 2025 veröffentlicht wurde. Ergänzend hat das Institut des Bewertungsausschusses beim Statistischen Bundesamt eine detaillierte Sonderauswertung in Auftrag gegeben, um insbesondere Daten zu Honorarumsätzen und Betriebsausgaben psychotherapeutischer Praxen zu erhalten. Diese Auswertung lag am 22. Dezember 2025 vollständig vor. Auf Grundlage dieser Daten hat der Bewertungsausschuss die Angemessenheit der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen geprüft.
In seiner Sitzung am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent zu senken. Diese Entscheidung wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent erhöht. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, somit eine deutlich geringere Absenkung der Honorare.
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert. Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zudem besteht die Möglichkeit, entsprechende Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Ungeachtet dessen bleibt es ein zentrales Anliegen der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, eine qualitativ hochwertige und bedarfsorientierte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Ich danke für die wichtige Arbeit in der Versorgung. Auch für den Austausch, der ein zentraler Baustein für die Entwicklung des Gesundheitssystems und seiner Leistungserbringer ist.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hering
