Wird die Union bald ein (Teil) AfD Prüfverfahren einleiten?
Sehr geehrter Herr Hering,
die rechtsextreme Partei AfD ist jetzt in der Bundesumfrage auf 29% (!) und in Sachsen-Anhalt fehlt laut der letzten Umfrage (42%) nur noch ein 1% zur absoluten Mehrheit! Teile des Regierungsplans der AfD zeigen klare verfassungsfeindliche Maßnahmen.
https://verfassungsblog.de/afd-migration-parteitag/
Viele AfD Wähler sind leider nicht mehr zurückzuholen, da sie jeden Tag der AfD folgen und die AfD sich mitten im Alltag der Menschen eingeschlichen und normalisiert hat.
Auf der ARD gibt eine gute Doku „Blaues Land – Wie die AfD den Osten verändert“ dazu. Die AfD verbreitet verfassungswidrige Forderungen an einfache Menschen weiter und normalisiert sie.
Es muss zu einem Prüfverfahren kommen. Mindestens ein Teil-Prüfverfahren gegen einzelne Landesverbände muss es geben. Wir dürfen nicht die Demokratie deswegen riskieren. Wir sind mittlerweile zurück in der Weimarer Zeit. Ich bitte Sie die Demokratie darf nicht den gleichen Fehler wiederholen.
Sehr geehrter Herr B.
ich selbst gehöre keinem antragsberechtigten Verfassungsorgan an und möchte keine Prognosen in volatiler Lage anstellen, denn die Entwicklungen können mitunter sehr dynamisch sein.
In Reihen der CDU ist die Gesamtproblematik sehr wohl bewusst, und es wird alles in Erwägung gezogen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Bestand unseres Staates samt seiner Verfassung zu schützen.
Dieser politische Kontext ist der Rechtslage gegenüber zu stellen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Partei dann verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Zudem müssen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Erreichen der von der Partei verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
Die Höhe der Umfragewerte dürfte über grundsätzliche Besorgnis hinaus kein Argument für Verbotsverfahren sein, insbesondere weil sonst gegensätzlich argumentiert werden könnte, dass man anstelle inhaltlicher Auseinandersetzung sich einer derzeit prozentual gesteigerten Partei entledigen wolle.
Anders damals das Verfahren gegen die NPD, die laut Verfassungsgericht tatsächlich als verfassungswidrig eingestuft wurde, allerdings aufgrund von "Unbedeutendheit" keine weitere Verbotsschritte erfahren hatte.
Im Übrigen ist eine Einstufung als „Verdachtsfall“ nicht gleichzusetzen mit den – erheblich höheren – Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an das Verbot einer politischen Partei stellt.
Rechtswidrigkeit oder Initiativen, die durch das Verfassungsgericht als verfassungswidrig bewertet würden, kämen meiner Überzeugung nach nicht automatisch einer Verfassungswidrigkeit einer ganzen Partei mit all den aufgeführten Kriterien der Verfassungsfeindlichkeit gleich.
Zu den Risiken eines scheiternden Verbotsverfahrens auch mit Zukunftswirkung muss ich Ihnen gegenüber als interessiertem und informiertem Schreiber nicht weiter ausführen.
Ungeachtet dessen ist selbstverständlich weitere Beobachtung und fortgesetzte Abwägung angezeigt. Für meine Partei, die CDU, kann ich Ihnen höchste Wachsamkeit zusichern.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hering
