Sehr geehrter Herr Scherger,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Sehr geehrter Herr Scherger,
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bei dem Anfang September verabschiedeten Änderungen zum Infektionsschutzgesetz haben wir beschlossen, dass eine Auskunftspflicht zum Corona-Impfstatus lediglich gegenüber Arbeitgebern in bestimmten Berufen gilt
Ihre Frage können wir nur schwer beantworten, da Sie der Bundesregierung vorwerfen, dass Sie den Menschen absichtlich Schaden zufügen wolle. Das ist nicht der Fall.
Lebensmittelhygiene! Die bekannten und etablierten Maßnahmen der Lebensmittelhygiene sind grundsätzlich auch gegen multiresistente Bakterien wirksam.
Damit aus der Krankenversorgung eine patientengerechte Gesundheitsversorgung wird, muss die Versorgung in der GKV gestärkt und die integrierte Versorgung - also stärkere Kooperation und Vernetzung der verschiedenen Bereiche des Gesundheitssystems - ausgebaut werden.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen dient faktisch der qualitativen Verbesserung der Versorgung, z. B. im Bereich der Telemedizin.