Zusammenfassend kann ich also festhalten, dass die Alterssicherungssysteme in unseren Nachbarländern anders sind als bei uns, aber nicht unbedingt zukunftsfester.
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Die neue Verbesserung richtet sich an Menschen, die bereits seit einigen Jahren eine Erwerbsminderungsrente beziehen: Wer am 30. Juni 2024 eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente.
Wir machen uns seit vielen Jahren stark für eine Rentenreform, die zum Ergebnis hat, dass möglichst alle in eine gemeinsame Rentenkasse einzahlen.
Die Privilegierung der vorgezogenen Altersrenten durch einen früheren Rentenbezug ist allerdings gegenüber der Regelaltersrente auch an strengere Voraussetzungen gebunden.
Wir wollen die Instrumente der Weiterbildungsförderung weiter ausbauen und damit den Weg Deutschlands in eine Weiterbildungsrepublik ebnen.
Die Koalition hat sich weiterhin vorgenommen, die gesetzliche Rente zu stärken und das Rentenniveau konstant auf mindestens 48% zu sichern