(...) Wir beobachten die Entwicklung mit ebenso großer Sorge wie Sie. Sie ist keineswegs neu, schon 2014 wurde beispielsweise Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt. Wir haben das immer kritisiert und mit unserer parlamentarischen Arbeit begleitet, weil diese Vereine und Verbände mit ihrer Arbeit unser demokratisches Gemeinwesen befördern. (...)
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(...) Die Gemeinnützigkeit ist hingegen zu versagen, wenn ein politischer Zweck als alleiniger oder überwiegender Zweck in der Satzung einer Körperschaft festgelegt ist oder die Körperschaft tatsächlich ausschließlich oder überwiegend einen politischen Zweck verfolgt. (...)
(...) Wir wollen für Rechtssicherheit sorgen und gemeinnützigen Organisationen weiterhin ermöglichen, sich im Rahmen ihrer Zwecke politisch zu engagieren. Daher müssen die Vorteile weiterhin bewahrt bleiben, wenn Vereine und Organisationen einen gemeinnützigen Anspruch haben. (...)
(...) Ich teile Ihre Auffassung, dass die Organisationen durchaus wertvolle Aufgaben wahrnehmen und über wichtige allgemeinpolitische Themen aufmerksam machen und informieren. NGOs nehmen die wichtige Aufgabe war, mitunter die Interessen kleiner Gruppen zu bündeln und so stark zu vertreten. Damit sorgen sie für eine vielfältige und offene Gesellschaft. (...)
(...) Keine dieser Fallgruppen trifft auf Mitglieder des Deutschen Bundestages zu. Diese gehören zu den verfassungsgebenden Organen und sind als unmittelbar demokratisch legitimierte Volksvertreter gemäß Art. 38 Abs. (...)
(...) Hier muss Klarheit geschaffen werden. Deshalb haben wir als Freie Demokraten Bundesfinanzminister Olaf Scholz schon mehrfach aufgefordert, seine bisher nur vage formulierten Pläne für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts in Deutschland endlich vorzulegen. Diese Reform muss Unklarheiten beseitigen, dauerhaft Rechtssicherheit schaffen und außerdem sicherstellen, dass auch künftig gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeitsbetrachtung unterliegen. (...)