Sehr geehrter Herr Lorenz,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.07.2018.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an den Außenminister, Heiko Maas, der für diesen Bereich zuständig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Lorenz,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.07.2018.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an den Außenminister, Heiko Maas, der für diesen Bereich zuständig ist.
Mit freundlichen Grüßen
(...) Der Einsatz militärischer Gewalt gegen diese Ziele durch verbündete oder partnerschaftlich verbundene Staaten erfolgte in Ausübung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen auf Ersuchen des Iraks, dessen Staatsgebiet durch Kräfte des IS von syrischem Staatsgebiet ausgehend angegriffen wurde und wird von der Resolution 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen umfasst. In diesem Zusammenhang wurden auch militärische Maßnahmen auf syrischem Gebiet durchgeführt, da die syrische Regierung sich nicht in der Lage und/oder nicht willens zeigte, die von ihrem Territorium ausgehenden Angriffe zu unterbinden. (...)
(...) Was immer die Türkei unternimmt, es muss sich im Rahmen des Verhältnismäßigen bewegen. Das humanitäre Völkerrecht und der Schutz der Zivilbevölkerung haben oberste Priorität. Außenminister Maas hat in der Vergangenheit bereits betont, dass eine dauerhafte Besetzung Afrins eine neue Qualität hätte und erhebliche Zweifel an der Völkerrechtsmäßigkeit des türkischen Vorgehens begründen würde. (...)
(...) Der Türkei hätte sofort aufgezeigt werden müssen, dass mit dieser Offensive eine Grenze dessen überschritten wurde, was man in einer echten Partnerschaft dulden kann. Der Türkei muss klar kommuniziert werden, dass die Entwicklung hin zu einer islamistischen und autoritären Präsidialdiktatur, die Völkerrecht sowie Bürger- und Menschenrechte verletzt, für die westliche Staatengemeinschaft nicht hinnehmbar ist. (...)
(...) Es kommt daher immer auf den Einzelfall an - und die grundsätzliche Haltung, dass das Völkerrecht gewahrt bleibt. In Syrien haben die drei genannten Staaten - ohne ausdrückliche Ermächtigung - gezielt Giftgasanlagen angegriffen. Der Angriff richtete sich gegen ein Land, das in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen die Chemiewaffenkonvention verstoßen hat. (...)