Antwort 17.11.2022 von Elske Hildebrandt SPD
Zu Beginn der Legislatur haben wir die 2014 eingeführte Regelung bestätigt, die von einer neutralen Kommission unter Mitwirkung des Bundes der Steuerzahler empfohlen wurde.
Zu Beginn der Legislatur haben wir die 2014 eingeführte Regelung bestätigt, die von einer neutralen Kommission unter Mitwirkung des Bundes der Steuerzahler empfohlen wurde.
Die Abgeordnetenentschädigung wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Sie richtet sich nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex.
Ich spende monatlich ca. 1.800 - 2.000 EUR an die Alternative für Deutschland, Parteigliederungen und caritative Vereine.
Ich möchte Sie bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, zu wenden
Eine vollständige Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften und Lobbytätigkeiten ist wichtig, eine Verrechnung sinnvoll.