Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an die Präsidentin des Deutschen Bundestages übermittelt.
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Die Höhe der finanziellen Entschädigung, die Abgeordnete für ihr Mandat erhalten (sogenannte „Diäten“) wird auf Grundlage einer Empfehlung der Bundestagspräsidentin beschlossen. Die Anpassung orientiert sich an der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lohnentwicklung des Vorjahres. Ich finde, dies ist ein richtiges und transparentes Verfahren.
Die Entwicklung der Diäten ist heute an den Nominallohnindex gekoppelt
Als das Abgeordnetengesetz reformiert wurde, gab es die Verständigung darauf, dass es eine Anpassung der Entschädigung auf der Basis der Entwicklung der Arbeitnehmerentgelte erfolgen soll.
Zu Beginn der Legislatur haben wir die 2014 eingeführte Regelung bestätigt, die von einer neutralen Kommission unter Mitwirkung des Bundes der Steuerzahler empfohlen wurde.
Die Abgeordnetenentschädigung wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Sie richtet sich nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex.