Eine gesetzliche Abgrenzung, was versicherungsfremd bzw. versicherungseigen ist, gibt es nicht.
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Sie sprechen allerdings einen wichtigen Punkt an: Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf für 2026 eine Absenkung des allgemeinen Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds vor.
Zur Ermittlung der individuellen Leistungshöhe wird dem jeweiligen Hilfebedarf das zur Verfügung stehende Einkommen - unter Berücksichtigung der Absetz- und Freibeträge - gegenübergestellt.
Bereits seit vielen Jahren fordert die SPD-Bundestagsfraktion die gesetzliche Krankenversicherung zu reformieren und eine Bürgerversicherung einzuführen, in die Politiker und Politikerinnen, Beamte und Beamtinnen und Selbstständige gleichermaßen einzahlen wie die gesetzlich Versicherten.
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