Wohngeld ist eine Leistung nach SGB I. Der Erhalt von Wohngeld ist zwar nicht explizit im Aufenthaltsgesetz in der Liste der unschädlichen öffentlichen Mittel aufgeführt. Es gibt aber Rechtsprechung dazu, dass der Bezug von Wohngeld dann nicht als Verstoß gegen die eigenständige Lebensunterhaltsicherung gilt, wenn der Lebensunterhalt auch ohne das Wohngeld bereits gesichert ist.
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Antwort 14.06.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 17.04.2024 von Nadine Ruf SPD
Mit dem "Wohngeld Plus" werden rund 4,5 Millionen Menschen in rund zwei Millionen Haushalten dauerhaft, zielgenau und verlässlich unterstützt
Antwort 02.04.2024 von Hakan Demir SPD
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Antwort 04.04.2024 von Dirk Wiese SPD
nach §27 WoGG ist über das Wohngeld von Amts wegen neu zu entscheiden und der Bewilligungsbescheid aufzuheben, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht und dadurch das Wohngeld wegfällt oder sich verringert.
Antwort ausstehend von Franziska Giffey SPD
Antwort 05.07.2024 von Hakan Demir SPD
Die Einschätzung, ob Wohngeld aufenthaltsrecht als Leistungsbezug zählt, ist umstritten.