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In der Vergangenheit waren die Vorteile gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung immens. Darum hat die schwarz-rote Koalition im Jahr 2014 beschlossen, die Altersentschädigung der Abgeordneten stärker an die gesetzliche Rente anzupassen.
Ein solches Angebot für Mitglieder des Deutschen Bundestages gibt es nicht
Um ihrem Charakter als lückenfüllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören.
Integriert man Abgeordnete in die GRV, führt das natürlich dazu, dass mehr Personen in das System einzahlen.