Antwort 15.09.2021 von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir setzen uns dafür ein, dass § 13 b des Baugesetzbuches nicht über das Jahr 2022 hinaus verlängert wird.
Wir setzen uns dafür ein, dass § 13 b des Baugesetzbuches nicht über das Jahr 2022 hinaus verlängert wird.
Kurz: Statt die Kommunen stärker in die Pflicht nehmen zu wollen, scheint es mir sinnvoller, über die Ermöglichungsbedingungen vor Ort nachzudenken.
Wir werden den sozialen Wohnungsbau weiter fördern.