Antwort 07.07.2022 von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Bürgergeld bezieht sich nur auf das SGB II. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) zählt damit nicht zum Bürgergeld.
Das Bürgergeld bezieht sich nur auf das SGB II. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) zählt damit nicht zum Bürgergeld.
Viele der Reformen im Bürgergeld, die vor allem darauf ausgerichtet sind, dass Leistungsberechtigte nachhaltig einen Arbeitsplatz zu finden, werden die Leistungsberechtigten im SGB XII leider nicht betreffen
Die Grundsicherung im Alter und die Erwerbsminderung sind andere Sozialleistungen, die – wie Sie selbst schon schreiben – entsprechend in einem anderen Sozialgesetzbuch (SGB XII) verortet und daher nicht im Bürgergeld eingeschlossen sind.