Ohne den konkreten Sachverhalt vom CVJM dargestellt zu bekommen, wie der CVJM auf diese Einschätzung kommt, kann ich Ihnen leider keine konkrete Antwort geben.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 24.04.2024 von Benjamin Strasser FDP
Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 19.04.2024 von Benjamin Strasser FDP
Bisher ist es so, dass für Teilnehmende über 27 Jahren kein Umsatzsteuerprivileg mehr besteht und für sie der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bei Jugendfreizeiten zu entrichten ist.
Antwort 27.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Eine Änderung des Ihrem Sachverhalt zugrundeliegenden Gesetzestextes oder der Verwaltungsauffassung können wir nicht nachvollziehen.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 07.06.2024 von Florian Toncar FDP
Was diese womöglich zu einer geänderten Einschätzung der von Ihnen bisher besuchten Jugendfreizeit bewegt, kann daher nur die in Ihrem Fall zuständige Landesbehörde selbst beantworten. An den Regelungen auf Bundesebene hat sich nichts geändert, weshalb wir hier leider keine Auskunft geben können.