Antwort 20.11.2024 von Fabio De Masi BSW
Ich teile den Unmut über den mangelnden Prüfungswillen der EU-Kommission.
Ich teile den Unmut über den mangelnden Prüfungswillen der EU-Kommission.
Das Vertragsverletzungsverfahren 2022/2019 betrifft die Umsetzung der Richtlinie 2016/680 im Bereich der Bundespolizei. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass Rechtsanpassungen im Gesetz zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes umgesetzt werden sollen
Ich halte die EU für nicht reformierbar und sehe sie als gescheitertes Projekt.
