Antwort 24.08.2021 von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Während bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor die Energiesteuer auf Kraftstoffe bezahlt werden muss, fällt beim Strom für Elektroautos die Stromsteuer an.
Während bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor die Energiesteuer auf Kraftstoffe bezahlt werden muss, fällt beim Strom für Elektroautos die Stromsteuer an.
Unser Vorschlag ist ökologisch zwingend erforderlich und sozial gerecht. Entsprechend fällt auch die Bewertung von Sozialverbänden aus.
Die Unionsparteien haben sich im Parlament gegen die eigene Regierung gestellt um die Entlastung von Mieterinnen und Mietern zu verhindern. Ob die millionenschweren Spenden aus der Immobilienwirtschaft an die CDU damit zusammenhängen, wissen wir nicht.
Eine CO2-Abgabe ohne sozialen Ausgleich, wie von der Bundesregierung beschlossen, lehne ich persönlich ab.