Der Beitrag für die Krankenkasse für freiwillig Versicherte ergibt sich aus dem Einkommen und nicht aus dem Vermögen. Bei freiwillig Versicherten ist das Arbeitseinkommen nicht die alleinige Grundlage, sondern es wird die "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" herangezogen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 28.05.2024 von Dieter Janecek BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 12.04.2024 von Stephan Pilsinger CSU
Beiträge müssen allerdings höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Bei geringen Einkünften müssen freiwillig Versicherte in der Regel (wenigstens) einen Mindestbeitrag zahlen, der aus einer gesetzlich festgelegten Mindesteinnahme berechnet wird.
Antwort 05.07.2024 von Johannes Wagner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anstelle einer Anhebung des Bundeszuschusses halte ich eine gerechte Finanzierung der KV und PV durch die Einbeziehung aller Versicherten für den richtigen Weg.
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort 19.06.2024 von Marja-Liisa Völlers SPD
Kurz gesagt: Ich stehe hinter der Entscheidung, den Zuschuss zu kürzen
Antwort 01.02.2024 von Franziska Brantner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt es nur wenige Posten, bei denen überhaupt gekürzt werden darf, da beispielsweise das Existenzminimum verfassungsrechtlich geschützt ist.