Antwort 11.10.2024 von Sebastian Hartmann SPD
Über den weiteren Fortgang des Vertragsverletzungsverfahrens entscheidet die EU-Kommission als Herrin des Verfahrens (art. 258 AEUV). Eine diesbezügliche Entscheidung liegt bisher nicht vor.
Über den weiteren Fortgang des Vertragsverletzungsverfahrens entscheidet die EU-Kommission als Herrin des Verfahrens (art. 258 AEUV). Eine diesbezügliche Entscheidung liegt bisher nicht vor.
Einige Ihrer Fragen werden hier beantwortet:
Höflich verweise ich Sie auf meine ausführliche Antwort auf Ihre Anfrage vom 28.01.2024.
Ich wende mich entschieden dagegen und werde alles erdenkliche gegen solche Überwachungsfantasien tun.
Gegen eine transparente Nutzung von Daten, die sich staatliche Stellen oder Unternehmen vorher von den betroffenen Bürgerinnen und Bürger genehmigen ließen, habe ich nichts einzuwenden.