Antwort 13.03.2025 von Thorsten Frei CDU
Ich selbst bin der Auffassung, dass beides möglich sein muss und dass der Bargeldverkehr nicht eingeschränkt werden darf.
Ich selbst bin der Auffassung, dass beides möglich sein muss und dass der Bargeldverkehr nicht eingeschränkt werden darf.
Zweckbetriebe, die gemeinnützige Ziele verfolgen, sind steuerfrei. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zahlen Steuern, wenn Freibeträge überschritten werden.