Die Energiepauschale ist eine Pauschale speziell für Berufstätige. Für alle Menschen inkl. Vorruheständler wirken v.a. die geltenden Energiepreisbremsen.
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Das Vorruhestandsgeld ist in der Regel ein Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr 2 EStG) und damit kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung.
Die Anspruchsberechtigung hängt im Einzelfall von mehreren Faktoren ab, aber grundsätzlich haben Bürger:innen dann Anspruch auf Wohngeld, wenn ihr Einkommen nicht die Wohnkosten decken kann.
Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind
Zwar hat die Regierung mittlerweile nachgebessert, aber die beschlossenen Maßnahmen gehen aus unserer Sicht nicht weit genug, denn es handelt sich bislang lediglich um eine punktuelle Entlastung
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten war für viele Menschen eine schnelle Entlastung wichtig.