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Portrait von Thorsten Frei
Antwort 06.11.2022 von Thorsten Frei CDU

die Energiepreispauschale für Rentner erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat und im Inland wohnt.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort 07.11.2022 von Dirk Wiese SPD

Die Energiepreispauschale für Rentner:innen aus dem dritten Entlastungspaket erhalten alle, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung für Landwirte haben.

Frontales Foto von Verena Hubertz
Antwort 02.02.2023 von Verena Hubertz SPD

Die Energiepauschale ist eine Pauschale speziell für Berufstätige. Für alle Menschen inkl. Vorruheständler wirken v.a. die geltenden Energiepreisbremsen.

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort 01.11.2022 von Martin Bachhuber CSU

Das Vorruhestandsgeld ist in der Regel ein Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr 2 EStG) und damit kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort 24.10.2022 von Dirk Wiese SPD

Die Anspruchsberechtigung hängt im Einzelfall von mehreren Faktoren ab, aber grundsätzlich haben Bürger:innen dann Anspruch auf Wohngeld, wenn ihr Einkommen nicht die Wohnkosten decken kann.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 21.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind