(...) Für eine Person mit Nebenwohnung erhält die entsprechende Gemeinde somit kein Geld über den kommunalen Finanzausgleich, obwohl sie dennoch Mehrausgaben für Einrichtungen hat, die durch den Zweitwohnungsinhaber regelmäßig nur wenig genutzt und damit nicht ausgelastet werden. Um diese Mehrausgaben (zumindest teilweise) zu decken, haben manche Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer eingeführt. Zur verfassungskonformen Ausgestaltung dieser gibt es - je nach Gemeinde - unterschiedliche Ausnahmen, in München zB für Bürger mit Einkommen unter 29.000 €. (...)
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(...) Jeder von uns sollte sich seiner Verantwortung der Gesellschaft gegenüber bewusst sein, dass jeder über seine Steuerpflicht hinaus sich mit seinen Möglichkeiten einsetzt. Eine Vermögens- oder Reichensteuer ist, wie Sie sicher wissen, verfassungswidrig. Gerade in unserem Landkreis Rhön-Grabfeld kenne ich viele erfolgreiche Menschen, die sich außerordentlich für den Kreis und die Kommunen einsetzen. (...)
(...) "Wir fordern einen jährlichen Grundfreibetrag von 30.000 Euro, Einkommen zwischen 30.000 und 80.000 Euro wollen wir linear zwischen 15 % und 35 % (...)
(...) auch wir sind der Meinung, dass das Steuerrecht vereinfacht gehört. Familien wollen wir unter anderem durch eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Kinderbedarfsprodukte (Kleidung, Windeln, Nahrung) steuerlich entlasten. (...)