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Auf dem Bild ist Ricarda Lang vor dem Reichstagsgebäude zu sehen.
Antwort 09.09.2022 von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Nach berechtigter Kritik wurde hier schnellstmöglich nachgebessert: Auch die Leistung für das dritte Kind wurde erhöht.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort 17.10.2022 von Bärbel Bas SPD

Was ihre konkrete Frage betrifft, so werden Sie als Versorgungsempfänger der KVWL nicht zur Empfängergruppe der Einmalzahlung durch den Bund gehören, da eine solche Zahlung an Sie aus kompetenzrechtlichen Gründen nicht möglich ist

Portrait von Bärbel Bas
Antwort 17.10.2022 von Bärbel Bas SPD

Anspruch hierauf haben soll, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag des 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat.