Antwort 13.08.2021 von Marco Buschmann FDP
Selbstverständlich müssen Umweltverschmutzungen durch Ölbohrungen sowie durch Leckagen in Öl- und Gasleitungen aufgeklärt und ggf. auch strafrechtlich verfolgt werden.
Selbstverständlich müssen Umweltverschmutzungen durch Ölbohrungen sowie durch Leckagen in Öl- und Gasleitungen aufgeklärt und ggf. auch strafrechtlich verfolgt werden.
Im Strafgesetzbuch sind bereits Straftaten gegen die Umwelt aufgeführt (§§ 324-330d StGB). Dieser Katalog muss unbedingt um weitere umwelt- und klimaschädliche Verhaltensweisen erweitert werden.

Ich habe keinen Einfluss auf das Wetter.
Unsere Klimaschutzpolitik verbindet Ökologie mit Ökonomie u. schafft Anreize, damit Energie und Mobilität für Bürger und Unternehmen künftig bezahlbar bleiben.
Die Industrie und andere Bereiche haben auch ihren Anteil an der CO2 Minimierung zu tragen.