Ist keine Lüftungsanlage oder ein mobiler Luftfilter vorhanden, soll die schon im letzten Schuljahr geltende Lüftungsregel 20-5-20 eingehalten werden (nach 20 Minuten Unterricht 5 Minuten Lüftungspause).
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Zentral für die kommenden Wochen und Monate werden für den Kita- und Schulbetrieb ausgefeilte Test-, Hygiene- und Lüftungskonzepte sein.
Gleich, ob Speicherung auf der Karte oder online-Abruf: Die Daten auf der Gesundheitskarte müssten wie alle Patientendaten sicher verschlüsselt und die Entschlüsselung daher nur für Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser etc. möglich sein. Daher wäre der Impfnachweis für andere wie Konzertveranstalter Fluggesellschaften etc. ohnehin separat notwendig.
Sehr geehrte Frau S.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Für uns Grüne im Bundestag ist klar - die Pandemie ist noch nicht vorbei. Im Gegenteil: das Infektionsgeschehen ist derzeit wieder sehr volatil mit steigenden Fallzahlen bei gleichzeitig stagnierender Impfquote