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Die von Ihnen angesprochene sog. Vorabpauschale nach § 18 InvStG haben wir als Unionsfraktion damals im Rahmen der GroKo eingeführt. Sie ist verfassungskonform, weil hiermit gerade kein Fall einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung vorliegt.
Richtig ist auch, dass einige Unternehmen die Gelegenheit für zusätzliche Preiserhöhung zur Gewinnsteigerung genutzt haben. Deshalb finde ich es richtig, die Bürger:innen dieses Landes zu entlasten.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war die Bundesregierung gefordert, den Haushaltsentwurf 2024 mit umfangreichen Sparmaßnahmen vorzulegen.
Rentner und Rentnerinnen in Deutschland haben nicht weniger Geld insgesamt zur Verfügung als jemand, der Bürgergeld empfängt. Sollte dies individuell der Fall sein, müsste die betroffene Person berechtigt sein, Grundsicherung im Alter zu beziehen, und sollte das prüfen lassen.