Die notwendige medizinische Behandlung eines Kindes darf niemals vom Impfstatus der Eltern abhängig gemacht werden.
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Sollte es sich so ereignet haben, wie in dem Artikel dargestellt, wäre dies ein inakzeptabler Vorgang. Keinem Kind sollte die Behandlung verweigert werden, weil seine Eltern nicht gegen das Corona-Virus geimpft sind.
Ich halte den Vorschlag für unethisch und falsch, da jede und jeder das Recht auf eine medizinische Behandlung haben sollte.
Ich halte es allerdings für sinnvoll, Menschen, die Corona-Regeln nicht einhalten, finanziell zur Kasse zu bitten, etwa durch Bußgelder.
Der Staat könnte Impfunwillige auch nicht zur Abgabe einer solchen Patientenverfügung verpflichten, da das Grundgesetz die körperliche Unversehrtheit schützt, woraus sich auch ein Recht auf medizinische Behandlung herleiten lässt