Aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit sollte eine solidarisch umlagefinanzierte gesetzliche Rente von allen für alle finanziert werden – Arbeitnehmer*innen, Beamt*innen, Selbstständige und Abgeordnete
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat daher keine fortlaufende Kennzeichnung zu nicht beitragsgedeckten Leistungen durchgeführt, sondern nur eine einmalige Abschätzung über den Umfang dieser Leistungen in verschiedenen Abgrenzungen vorgenommen. In dem Bericht ist das BMAS zu der Einschätzung gekommen, dass durch die Zuschüsse des Bundes die nicht beitragsgedeckten Leistungen in etwa abgedeckt sein dürften.
In einem nächsten Schritt wäre auch eine Einbeziehung aller weiteren Personen in die gesetzliche Rentenversicherung (u.a. auch Beamt*innen und Abgeordnete) zu prüfen. Allerdings wäre ein solcher Ausbau der heute schwerpunktmäßig auf versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichteten gesetzlichen Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung eine weitreichende Entscheidung.
Wir streben ein Rentensystem wie in Österreich an