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Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Landesregierung in Hessen enthält ein eigenes Kapitel zur Tarifhoheit und Besoldung im öffentlichen Dienst. Danach soll das Beihilfewesen weiterentwickelt werden.
Wir brauchen eine Reform unter anderem wegen der schlechten oder nicht vorhandenen Bezahlung der praktischen Tätigkeit in der Ausbildung, der Eigenfinanzierung der Ausbildung und der unzureichenden Finanzierung der stationären Weiterbildung
Die Weiterbildung ist formal geregelt, aber politisch noch nicht zu Ende umgesetzt. Entscheidend ist nun, dass der Bund zeitnah für eine tragfähige Finanzierung sorgt, damit die Reform tatsächlich wirksam werden kann.
Im Rahmen des BEEP wurde – über einen Änderungsantrag – auch eine Regelung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung getroffen.
Die AfD hat absichtlich einen folgenlosen Antrag gestellt, um danach behaupten zu können, das BSW lehne die Anforderung der Daten ab. Das wäre wie wenn die AfD beantragt, dass die Verkehrspolizei statt der Kriminalpolizei bei schweren Straftaten ermitteln soll und wenn das BSW dies ablehnt, behauptet das BSW wolle nichts gegen Straftäter unternehmen.