Antwort 22.12.2021 von Leni Breymaier SPD
Wenn Whistleblower:innen strafbares oder gar völkerrechtswidriges Verhalten aufdecken, gehören sie geschützt und nicht bestraft.
Wenn Whistleblower:innen strafbares oder gar völkerrechtswidriges Verhalten aufdecken, gehören sie geschützt und nicht bestraft.
Es ist richtig, dass es zahlreiche russische Soldaten an der Grenze zur Ukraine gibt. Die Ukraine hat aber den Vertrag Minsk-II nicht eingehalten.