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Der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat hat bereits angekündigt, dass dieses Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten, die Anwärterinnen und Anwärter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden soll.
entsprechend der Tarifeinigung vom 09.12.2023 wahrscheinlich demnächst (siehe Antwort)
alle genannten Zahlen und noch viele mehr finden Sie unter diesem Link.
Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der er bis zu 3000.- steuer- und abgabenfrei bis Ende 2024 an seine Arbeitnehmer auszahlen kann. Dabei gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.