Antwort 21.04.2024 von Hakan Demir SPD
Zu den angesprochenen Sicherheitsbedenken: Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.
Zu den angesprochenen Sicherheitsbedenken: Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.
Die Weitergabe der persönlichen Daten konnte glücklicherweise vor Verabschiedung noch aus dem Gesetz gestrichen werden
Wir greifen die Kritik in den derzeitigen Verhandlungen auf und setzen uns dafür ein, dass keine illegale Weitergabe personenbezogener Daten an unbeteiligte Dritte sowie ein missbräuchlicher Umgang erfolgt
Der Staat darf nicht zum Datenkraken werden.
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.
Ich halte wenig davon, dass sich alle Politiker zu allem äußern – dafür gibt es unsere effektive Arbeitsteilung.