Deshalb war die vollständige Streichung der Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten für uns als SPD-Bundestagsfraktion auch nicht die einzige denkbare Lösung.
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Patient*innen , die auf Cannabis-Blüten als Medizin angewiesen sind, sollten diese auch bekommen.
Krankengeschichten wie die Ihre zeigen, dass die neuen Regelungen an den therapeutischen Notwendigkeiten vieler Patientinnen und Patienten vorbei gehen. Deshalb mache ich mich dafür stark, dass Patienten, die schon länger erfolgreich auf bestimmte Cannabis-Präparate und auch auf -Blüten eingestellt sind, als Bestandsfälle auch weiterhin diese verordnet und über ihre GKV abgerechnet bekommen können.
Die frühere Rechtslage begründete keinen Anspruch auf Cannabisblüten nach dem Scheitern anderer Cannabispräparate.
Wir werden die Auswirkungen dieses Gesetzes aufmerksam verfolgen, auch im Hinblick auf Versorgungssicherheit, Therapiealternativen und mögliche Folgekosten. Sollte es zu Fehlentwicklungen kommen, werden wir sehr schnell entsprechende Korrekturen prüfen.
Für manche Patientinnen und Patienten ist die Frage der Darreichungsform keine Frage des Komforts, sondern der Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Behandlung.