Antwort 10.09.2025 von Bärbel Bas SPD
Zum Arbeitslohn gehören daher auch so genannte sonstige Bezüge wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld.
Zum Arbeitslohn gehören daher auch so genannte sonstige Bezüge wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld.
Die Fraktion beschloss die Zulagenerhöhung organisatorisch neu zu bewerten – ohne Mehrkosten für den Steuerzahler.
Sehr gute Frage - die ich Ihnen leider nicht beantworten kann.
Herr Chrupalla und Frau Dr. Weidel haben sich ihr Gehalt nicht "Verdoppelt" sondern die zuständigen Fraktionsgremien haben die genehmigt