In Sachsen soll zunächst das aktuelle Tarifergebnis für die Angestellten im öffentlichen Dienst auf den Beamtenbereich übertragen werden.
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Sehr geehrter Herr K
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Sie haben sich nun mehrfach mit gleichgerichteten Fragen zu den von Ihnen in einen Zusammenhang gebrachten Themen „fiktives Partnereinkommen“, „Alimentation“ und „Abgeordnetenentschädigung“ an mich gewandt, die ich erschöpfend beantwortet habe
Ein konkreter Zeitplan lässt sich derzeit noch nicht abschließend benennen. Sobald ein Gesetzentwurf vorliegt, wird sich der Deutsche Bundestag zeitnah mit der Thematik befassen.
Bei der Berechnung der Mindestalimentation müssen immer standardisierte Fälle herangezogen werden. Und sowohl die Annahme eines 30jährigen Beamten, als auch die Annahme von zwei Kindern widerspricht in keiner Weise den bisherigen verfassungsrechtlichen Maßgaben.
Wir nehmen Anhörungen und deren Ergebnisse sehr ernst, kommen jedoch in diesem Fall aus den bereits geschilderten Erwägungsgründen zu einem anderen inhaltlichen Ergebnis.