Aufenthaltszeiten, während denen lediglich die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt war (Duldung) werden dabei weder im geltenden Staatsangehörigkeitsrecht noch im zukünftig geplanten Recht berücksichtigt. Zeiten eines nicht rechtmäßigen Aufenthalts (Duldung) werden bewusst nicht angerechnet, damit aus einem ungenehmigten Aufenthalt keine Privilegien entstehen.
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Die deutsche Staatsangehörigkeit ist mit dem Bekenntnis zu unserem Land mit allen dazugehörigen Rechten, Pflichten und Werten verbunden. Daher ist es wichtig, dass dem Einbürgerungsprozess ein vollständiger Integrationsprozess vorausgeht.
Gesetze zur Staatsbürgerschaft werden in Berlin im Bundestag beschlossen und nicht in der Bürgerschaft. Daher kann ich darüber leider auch nicht abstimmen.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist ein wichtiger Schritt zur gesamten Modernisierung der Migrationspolitik in Deutschland. Die Ampel-Koalition hat sich auf eben diese Modernisierung verständigt.
Wir von Bündnis 90/Die Grünen wollen in der Ampel-Koalition die Bedingungen in Sachen Staatsangehörigkeit erleichtern und werden uns auch weiterhin dafür einsetzen.