Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
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Antwort ausstehend von Carsten Linnemann CDU
Antwort 13.01.2023 von Martina Stamm-Fibich SPD
Ich sehe in der Bezeichnung freiwillig Versicherte keinen Widerspruch. Denn freiwillig bedeutet, dass sich die betroffene Person entschieden hat, freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.
Antwort ausstehend von Saskia Esken SPD
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD