Im parlamentarischen Prozess haben wir noch Änderungen in den § 3 Absatz 3 eingefügt.
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Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Diese wurden von diversen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetz im Deutschen Bundestag geäußert und von uns sehr ernst genommen.
Eine isolierte Änderung des Vornamens - ohne Änderung des Geschlechtseintrags - ist nach den Vorschriften des SBGG nicht möglich.
der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, aktuell verhandeln die Ampel-Fraktionen noch über Änderungen und Verbesserungen, die Rechte von inter*Personen haben wir dabei auch im Blick und werden sie berücksichtigen.
Natürlich sind Sie nach Personenstandsänderung weiterhin Elternteil Ihres Kindes.
Die Weitergabe der persönlichen Daten konnte glücklicherweise vor Verabschiedung noch aus dem Gesetz gestrichen werden