Auch bei Menschen mit kognitiver/psychischer Beeinträchtigung gilt die Selbstbestimmung.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Im parlamentarischen Prozess haben wir noch Änderungen in den § 3 Absatz 3 eingefügt.
Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Diese wurden von diversen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetz im Deutschen Bundestag geäußert und von uns sehr ernst genommen.
Eine isolierte Änderung des Vornamens - ohne Änderung des Geschlechtseintrags - ist nach den Vorschriften des SBGG nicht möglich.
der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, aktuell verhandeln die Ampel-Fraktionen noch über Änderungen und Verbesserungen, die Rechte von inter*Personen haben wir dabei auch im Blick und werden sie berücksichtigen.
Natürlich sind Sie nach Personenstandsänderung weiterhin Elternteil Ihres Kindes.