Im Übrigen werden alle Aushilfslehrer in Bayern während der großen Ferien bezahlt, wenn sie zu Beginn des Schuljahres ihren Dienst angetreten haben. Warum man umgekehrt eine Aushilfslehrkraft, die erst zum Februar eine befristete Stelle bis Ende Juli angetreten hat, im Anschluss noch sechs weitere Ferienwochen bezahlen sollte, erschließt sich mir nicht.
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Antwort 08.11.2021 von Thomas Huber CSU
Antwort 20.09.2021 von David-Sebastian Hamm FDP
Die Rahmenbedingungen, welche angestellten Lehrern ausgesetzt sind, hat mit Gleichberechtigung unter Lehrern leider nicht viel zu tun
Antwort 16.09.2021 von Jochen Ott SPD
Bis dahin werden wir aber nichts unversucht lassen, das „Wahlkampfversprechen“ aller(!) noch in dieser Legislatur anzustoßen.
Antwort ausstehend von Dustin Hoffmann CDU
Antwort 20.09.2021 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Allerdings fällt die Bildung in den Hoheitsbereich der Länder, einschließlich der Frage der Beschäftigungsart und Bezahlung der Lehrer:innen.
Antwort 06.09.2021 von Ralph Brinkhaus CDU
Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 regeln die einzelnen Bundesländer in der Tat selbst die Vergütung ihrer Lehrer. Beamte werden nach dem Dienstrecht und den entsprechenden Besoldungstabellen des Landes vergütet. Angestellte Lehrerinnen und Lehrer werden oftmals nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt.