Der Bundesfinanzhof hat sich im Jahr 2014 mit dieser Frage beschäftigt und geurteilt, dass nach aktueller Rechtslage Aufwendungen für das private Wohnen grundsätzlich über den pauschalen Grundfreibetrag abgegolten und daher nicht absetzbar sind.
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Die Prüfung dauert gegenwärtig an. Im Anschluss wird eine Neuregelung des Mietrechts erfolgen, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart.
Mit einer verlässlichen Regelung für den Heizungsaustausch verhindern wir Fehlinvestitionen in teure fossile Energien. Damit schützen wir die Bürger*innen langfristig gegenüber unvorhersehbaren Preissteigerungen, wie wir sie aktuell erleben.
Als Fortschrittskoalition haben wir vereinbart, unsere Gesetzgebung stärker wissenschaftlich begleiten zu lassen und evidenzbasiert auszurichten.
Als Fortschrittskoalition haben wir vereinbart, unsere Gesetzgebung stärker wissenschaftlich begleiten zu lassen und evidenzbasiert auszurichten.
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