Antwort 25.09.2023 von Karsten Thamm dieBasis
Gespalten
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Deshalb haben fordern wir einen Vorrang von Sachleistungen, was wir auch mit unserem „Deutschlandpakt für Migration“ zum Ausdruck bringen.
Während des Verfahrens besteht für die Petenten jedoch keine Pflicht, an die Botschaft des Verfolgerstaates heranzutreten. Im Gegenteil, da es sich ja um potentielle Verfolgung handelt, sollten die Antragsteller sich gegenüber ihrer Botschaft nicht bekennen müssen und sich so in Abhängigkeit oder gar Gefahr bringen müssen.
Nein, in Algerien ist die Menschenrechtslage etwa problematisch.
Entlastung von Behörden durch Bürokratieabbau und so schnellere Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt.