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Die Zuständigkeit für das Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngG) liegt beim Bundesministerium des Innern und für Heimat. Aktuell liegt dazu ein Referentenentwurf vor.
Die Einbenennung bedarf gemäß § 1617 Absatz 2 Satz 1 nur unter folgenden Voraussetzungen der Einwilligung des anderen Elternteils: dass
Weder die CSU-Landtagsfraktion noch die CSU selbst haben in diese Richtung Initiativen unternommen.
Herr Dr. Buschmann plant mit der Reformierung des Unterhaltsrecht dieses an moderne Lebensmodelle anzupassen.