Wir unterstützen den Ansatz, dass Menschen mit langjähriger Erwerbsbiografie nicht in die gleichen Zumutbarkeitsregelungen gezwungen werden wie jüngere Bezieher von Bürgergeld.
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Besonders die im §1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) geregelte und umgangssprachlich als „Sozialauswahl“ bezeichnete Regelung ist zwar gut gemeint, aber in der Praxis oft problematisch
Mit der Einführung des Bürgergeldes durch die Ampel-Regierung sind auch nach unserer Meinung Unwuchten entstanden.
Wir setzen uns zB für ein steuerfreies Einkommen i.H.v. €2000,- ein. Dies soll es auch als steuerfreie Hinzuverdienstmöglichkeit für Rentnerinnen und Rentner geben.
Ja, im Rahmen der Anspruchseinbürgerung kann sich auch ein kurzzeitiger Bürgergeldbezug negativ auswirken, wenn genau zu diesem Zeitpunkt über Ihren Antrag entschieden wird. Ich würde Ihnen daher empfehlen, mit Ihrer Einbürgerungsbehörde in Kontakt zu treten und gegebenenfalls den Antrag zurückzustellen, bis sich ihre finanzielle Situation geklärt geklärt hat.