Antwort 04.03.2024 von Marco Buschmann FDP
§ 108e StGB soll um einen neuen Straftatbestand in § 108f StGB ergänzt werden; ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor.
§ 108e StGB soll um einen neuen Straftatbestand in § 108f StGB ergänzt werden; ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor.
Die Altersentschädigung für Bundestagsabgeordnete beträgt nach dem ersten Jahr 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr um weitere 2,5 Prozent an.
Aktuell arbeitet das zuständige Ministerium an einem Entwurf, der unterschiedliche Interessen, etwa den Schutz persönlicher Daten und den Verwaltungsaufwand, in Einklang bringen soll.
Das Memory of Unterstanding MOU steht jetzt im Transparenzportal.
Es ist somit aufgrund einschlägiger rechtlicher Regelungen nicht zulässig, die wettbewerbsrelevanten Angaben zu veröffentlichen.