Antwort 18.06.2021 von Michael Kießling CSU
(...) war ich für eine rasche Verabschiedung der geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz (...)
(...) war ich für eine rasche Verabschiedung der geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz (...)
(...) über die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zur Eindämmung derselben haben wir im Deutschen Bundestag oft und ausführlich debattiert (...)
(...) Es geht beim Bevölkerungsschutzgesetz aber grundsätzlich um die Überprüfung von Grundrechtseingriffen. Da ist das Bundesverfassungsgericht zuständig. (...)
(...) ich habe der Änderung des Infektionsschutzgesetz am Ende aus zwei Gründen zugestimmt (...)